Seeheilbäder, Seebäder und Erholungsorte sind in M-V staatlich anerkannte Kurorte. Deshalb werden Sie bei der Anmeldung per Meldeschein von Ihrem Quartiergeber zur Entrichtung einer Kurabgabe aufgefordert. Diese Abgabe dient ausschließlich zur Mitfinanzierung der in den jeweiligen Orten aufgewendeten touristischen Leistungen.
Unter anderem sind dies die Betreibung der Gäste-Information, das Organisieren und Ausrichten eines abwechslungsreichen und niveauvollen kulturellen Angebotes für große und kleine Gäste, die Pflege der Rad- und Wanderwege und der Grünanlagen und vieles, vieles mehr.
Als Nachweis für die Entrichtung der Kurabgabe erhalten Sie eine Gästekarte. Die Höhe der Abgabe ist in den einzelnen Kurorten unterschiedlich, da sie in den jeweiligen örtlichen Satzungen festgelegt ist.
Die Kurabgabe wird nach der Dauer des Aufenthaltes tageweise erhoben. Der An- und der Abreisetag werden als jeweils ein Aufenthaltstag berechnet.
In Wieck a. Darß beträgt die Kurabgabe ganzjährig:
- pro Person und Aufenthaltstag 2,50 Euro
- je Kind ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres je Aufenthaltstag 1,25 Euro
In allen Orten der Region werden einheitliche Gästekarten ausgegeben, die zur Inanspruchnahme von zusätzlichen Leistungen in den Orten und in einzelnen touristischen Einrichtungen der Region berechtigen. Alle Einrichtungen, die für Gästekarteninhaber Vergünstigungen gewähren, sind durch ein Schild mit dem Logo des Tourismusverbandes Fischland-Darß-Zingst e. V. gekennzeichnet.